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Unser Qualitätsmanagement

Qualifizierte Steuerberatung ist nach meiner Auffassung nur mit fachlich qualifizierten und engagierten Mitarbeitern möglich. Ich habe in meiner Kanzlei, im Gegensatz zu vielen meiner Berufskollegen, als Sachbearbeiter weder angelernte Buchhalter noch Minijobber oder Teilzeitkräfte, sondern ausschließlich Steuerfachangestellte mit langjähriger Ausbildung beschäftigt. Drei meiner Mitarbeiter verfügen darüber hinaus über Zusatzqualifikationen wie z. B. Bachelor of Arts in Business Administration, staatl. gepr. Betriebswirtin oder Bilanzbuchhalter.

Um das hohe Niveau unserer Dienstleistungen zu gewährleisten, haben meine Mitarbeiter und ich in den vergangenen Jahren jeweils zwischen 82 und 124 Arbeitstagen in Fortbildung und Schulung sowie die Umsetzung neuer Projekte investiert, um die zahlreichen Gesetzes- und sonstigen Änderungen umzusetzen und die Qualität unserer Dienstleistungen sowie das umfangreiche Beratungsangebot der Kanzlei dauerhaft zu gewährleisten.

Grundlage unserer heute so qualifizierten Dienstleistungen war die Einführung bzw. Ausweitung von Qualitätsmanagement- und -sicherungssystemen in der Kanzlei im Jahr 2009. Diese Systeme haben wir damals mit intensiver Unterstützung der DATEV-Consulting in der Kanzlei eingeführt bzw. weiter ausgebaut und unsere Arbeitsweisen und -abläufe an insgesamt 10 Arbeitstagen von Fachberatern der DATEV-Consulting einer intensiven Überprüfung unterzogen.

Im Rahmen des Projektes „DATEV ProCheck“ sind sämtliche Arbeitsprozesse in den Arbeitsbereichen Finanzbuchhaltung, Lohn- und Personalwesen, Erstellung von Jahres-abschlüssen, Bilanzberichten und Steuererklärungen sowie die Kanzleiorganisation von den Fachberatern der DATEV-Consulting analysiert und daran anschließend in Workshops mit den Mitarbeitern die Arbeitsabläufe der Kanzlei angepasst und optimiert worden. Im Anschluss daran wurden die Abläufe sämtlicher Arbeitsbereiche in einem elektronischen Qualitätshandbuch und Checklisten dokumentiert und festgeschrieben.

Seit 2009 arbeiten alle Mitarbeiter der Kanzlei mit dem elektronischen Organisationssystem DATEV ProCheck. Die Checklisten für die Arbeitsabläufe werden mandatsbezogen individuell angelegt und bei Bedarf angepasst. Mit den individuellen Prozessbeschreibungen wird gewährleistet, dass jeder Mitarbeiter das zur Bearbeitung erforderliche Knowhow an seinem Arbeitsplatz zur Verfügung hat. DATEV ProCheck ist zum Navigationssystem unserer Kanzlei geworden.

Durch fortlaufende interne sowie externe Fortbildungs-, Schulungs- und anderen Maßnahmen arbeiten wir kontinuierlich daran, unsere Arbeitsprozesse weiterzuentwickeln, zu optimieren und unsere Leistungsstandards zu verbessern. Damit schaffen wir die Voraussetzungen dafür,  dass wir auch in schwierigen Fällen sowie bei den sich ständig verändernden Gesetzen und Verordnungen die uns gestellten Aufgaben stets zeitnah und in der gewohnten Qualität für unsere Mandanten erledigen können.

Im Jahr 2010 haben wir das Qualitätsmanagement weiter ausgebaut und die Leistungsstandards der Kanzlei entsprechend den neuen „Verlautbarungen zur Qualitätssicherung in der Steuerberaterpraxis“ nach den Richtlinien der Bundessteuerberaterkammer erweitert.

Seit dem Frühjahr 2010 und somit lange vor der gesetzlich vorgesehenen Frist, wenden wir die im April 2010 beschlossenen neuen „Verlautbarungen der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen“ an. Nach diesen neuen Regelungen haben die Steuerberater ein Wahlrecht zwischen der Erstellung von Jahresabschlüssen „ohne Beurteilungen“ oder „mit einer erweiterten Prüfung der ihm vorgelegten Unterlagen“. Da insbesondere die Kreditinstitute seitdem Jahresabschlüsse ohne die erweiterte Prüfung der vorgelegten Unterlagen nicht mehr akzeptieren, erstellt meine Kanzlei seit 2010 nur noch Jahresabschlüsse mit sog. Plausibilitätsprüfungen.

 

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