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In mehreren Urteilen hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung zur 1 %-Regelung korrigiert und präzisiert.
Nach mehreren Anläufen ist das Jahressteuergesetz 2013 mit zahlreichen Änderungen im Steuerrecht jetzt als Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten.
Wenn bereits das Darlehen selbst zu einer verdeckten Gewinnausschüttung geführt hat, können unterbliebene Zinszahlungen nicht erneut eine verdeckte Gewinnausschüttung auslösen.
Das Bundesfinanzministerium hat jetzt zu einem Urteil des Bundesfinanzhofs über Pensionsrückstellungen aus gewinnabhängigen Vergütungen Stellung genommen.
Verzichtet ein Gesellschafter auf einen Teil der vereinbarten Pachtzahlungen, unterliegen die Ausgaben für den Pachtgegenstand nur dann dem Teilabzugsverbot, wenn der Verzicht durch die Gesellschafterstellung veranlasst ist.
Das Bundesfinanzministerium hat sich zu den steuerlichen Folgen der Löschung einer britischen Limited aus dem britischen Handelsregister geäußert.
Der Verzicht eines Gesellschafters auf ein vertraglich festgeschriebenes Mehrstimmrecht ist keine steuerpflichtige Schenkung an die anderen Gesellschafter.
Ist dem Gesellschafter-Geschäftsführer zumindest die Nutzung für gelegentliche Fahrten erlaubt, darf das Finanzamt davon ausgehen, dass auch eine Privatnutzung des Dienstwagens erfolgt ist.
Auch wenn die Vergütung des Geschäftsführers allein in der Verantwortung eines externen Beirats liegt, kann die Vergütung trotzdem unangemessen hoch sein und damit zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.
Der Bundesfinanzhof hat keine ernstlichen Zweifel, dass die 1 %-Grenze für Beteiligungen, ab der ein Veräußerungsgewinn unter die Steuerpflicht fällt, verfassungsgemäß ist.
 

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