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In ihrem Koalitionsvertrag hat die Ampelkoalition viele geplante Änderungen im Steuer- und Sozialrecht festgeschrieben.
Die bisherige Berechnungsmethode zur Überprüfung einer Doppelbesteuerung von Altersrenten ist nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs in vollem Umfang gerechtfertigt.
Wenn Kapitalerträge aus Depots bei verschiedenen Banken miteinander verrechnet werden sollen, muss bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragt werden.
Renten­zahlungen aus einem vor 2005 abgeschlossenen Versicherungsvertrag mit Kapitalwahlrecht unterliegen nicht der Ertragsanteilsbesteuerung.
Vom endgültigen Ausfall einer privaten Darlehensforderung ist auszugehen, wenn der Insolvenzverwalter gegenüber dem Insolvenzgericht die Masseunzulänglichkeit angezeigt hat.
Auch wenn der betrügerische Anbeiter eines Schneeballsystems ausgewiesene Abgeltungsteuer nicht ans Finanzamt abgeführt hat, können sich die Anleger auf die Abgeltungswirkung des ausgewiesenen Abzugs verlassen.
Der Bundesfinanzhof hat eine neue Stolperfalle bei der Umschuldung eines mit einer Lebensversicherung besicherten Darlehens aufgezeigt, die zu einer Steuerpflicht der Zinserträge aus der Versicherung führen kann.
Verluste aus einem Darlehen an eine Kapitalgesellschaft sind steuerlich anzuerkennen, wenn feststeht, dass die Gesellschaft keine Zahlungen mehr leisten wird.
Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob Verluste aus dem Verkauf von Aktien auch mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden können.
Mit zwei Grundsatzurteilen beendet der Bundesfinanzhof den Streit über die mögliche Doppelbesteuerung von Altersbezügen.
 

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