direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Anfang | << | 2 3 4 5 6 [7] 8 9 10 11 12 | >> | Ende

Derzeit ist ein Brexit-Steuerbegleitgesetz in Arbeit, das Unternehmer, Gesellschafter und Riester-Sparer vor ungewollten steuerlichen Folgen des Brexits schützen soll.
Ob der Verlust aus dem Verkauf von Aktien steuerlich anerkannt wird, hängt nicht von der Höhe des Verkaufspreises ab.
Kapitalanleger müssen bis spätestens zum 15. Dezember 2018 eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen, wenn sie Verluste nicht vortragen lassen wollen, sondern in der Steuererklärung mit Erträgen bei anderen Banken verrechnen wollen.
Das Werbungskostenabzugsverbot der Abgeltungsteuer gilt auch für nachträgliche Werbungskosten zu Kapitalanlagen, aus denen seit dem Start der Abgeltungsteuer keine Erträge geflossen sind.
Erträge aus dem Weiterverkauf von stark gefragten Eintrittskarten sind keine steuerpflichtigen Spekulationsgewinne.
Das Jahressteuergesetz 2018 sieht Änderungen bei der Umsatzsteuer, Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen und eine Neuregelung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften vor.
Der Verlust aus einem gewerblichen Investitionsprojekt ist als Betriebsausgabe abziehbar. Das gilt auch dann, wenn der Verlust aufgrund eines vom Anelger nicht erkannten Anlagebetrugs mit einem Schneeballsystem resultiert.
Der Bundesfinanzhof hat über die Aufteilung des Kaufpreises bei der Rückabwicklung der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds entschieden.
Die Einlösung von Inhaberschuldverschreibungen für Xetra-Gold ist steuerlich keine Veräußerung, womit die Wertsteigerung des Goldpreises bei einer Einlösung steuerfrei vereinnahmt werden kann.
Die Beitragserstattung durch ein Versorgungswerk ist auch dann steuerfrei, wenn keine Wartefrist von 24 Monaten ab Ende der Versicherungspflicht eingehalten wird.
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung