Nachdem nun eine gesetzliche Grundlage geschaffen wurde, arbeiten die Finanzämter jetzt alte Steuererklärungen hinsichtlich der Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers auf.
Das Bundesfinanzministerium hat detailliert erklärt, wie beim Lohnsteuerabzug und dem Umgang mit der Lohnsteuerkarte im Übergangsjahr 2011 zu verfahren ist.
Ein baulich abgetrenntes Arbeitszimmer im eigenen Haus wird nicht von der Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer erfasst.
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