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Bewirtungskosten anläßlich seiner Abschiedsfeier kann ein Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen - sogar in voller Höhe, wenn er nicht selbst als Gastgeber auftritt.
Ein letzter Teil der geplanten Gesetzesänderungen im Jahressteuergesetz 2009 betrifft die beschränkt Steuerpflichtigen.
Im Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 finden sich auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine ganze Reihe an Änderungen.
Die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer gilt pro Objekt und nicht pro Steuerzahler.
Eine längerfristige, aber vorübergehende Bildungsmaßnahme begründet in der Regel noch keinen weitere regelmäßige Arbeitsstätte.
Die bisherigen Papierbescheinigungen beim Antrag auf Sozialleistungen sollen ab 2010 schrittweise durch einen Elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) ersetzt werden.
Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit mit einem Firmenwagen ist der gesetzlich vorgeschriebene Zuschlag nur für die tatsächlich gefahrene Strecke und nicht für die gesamte Entfernung anzusetzen.
Ein sporadischer beruflich bedingter Aufenthalt an einem Ort begründet noch keinen separaten Lebensmittelpunkt für eine doppelte Haushaltsführung.
Die steuerfreien Aufstockungsbeträge für Arbeitnehmer in Altersteilzeit führen nicht dazu, dass deren Werbungskosten wegen steuerfreier Einnahmen anteilig gekürzt würden.
Die Nutzung eines Firmen-Pkw zur Erzielung anderer Einkünfte ist nicht durch die 1 %-Regelung abgegolten, kann aber trotzdem unberücksichtigt bleiben, wenn dafür kein Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug erfolgt.
 

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