direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Amtsniederlegung des Geschäftsführers

Die Amtsniederlegung eines GmbH-Geschäftsführers ist nicht gesetzlich geregelt, dennoch müssen einige Dinge beachtet werden, damit die Amtsniederlegung wirksam ist.

Die Tätigkeit eines GmbH-Geschäftsführers endet normalerweise aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses über seine Abberufung. Daneben kann der Geschäftsführer aber auch von sich aus sein Amt niederlegen. Im GmbH-Gesetz ist die Amtsniederlegung eines Geschäftsführers allerdings nicht geregelt. Einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg sind zur Amtsniederlegung eines Geschäftsführers nun folgende Grundsätze zu entnehmen:

Die Amtsniederlegung muss gegenüber sämtlichen Gesellschaftern erklärt werden.

Es muss der Nachweis geführt werden, dass die Niederlegungserklärung allen Gesellschaftern zugegangen ist. Zur Nachweisführung reicht ein Bestätigungsschreiben der Gesellschafter oder das Protokoll einer Gesellschafterversammlung aus.

Die Niederlegung des Amtes eines Geschäftsführers ist unabhängig davon, ob der Geschäftsführer einen wichtigen Grund zur Amtsniederlegung hat. Die Amtsniederlegung ist auch unabhängig von Kündigungsfristen und lässt den Dienstvertrag unberührt. Unwirksam kann eine Amtsniederlegung sein, wenn der einzige Geschäftsführer im Falle einer bevorstehenden Insolvenz die Amtsniederlegung erklärt, um keinen Insolvenzantrag stellen zu müssen.

Die Amtsniederlegung haben die verbliebenen Geschäftsführer in notariell beglaubigter Form zum Handelsregister anzumelden. Legt der einzige Geschäftsführer sein Amt nieder, so müssen die Gesellschafter einen neuen Geschäftsführer bestellen, da eine GmbH nur durch einen Geschäftsführer handlungsfähig ist.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung