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Übergangsbereich statt Gleitzone für Midijobs bis 1.300 Euro

Zum 1. Juli 2019 wird aus der Gleitzone der Übergangsbereich, in dem bis zu einem Monatslohn von 1.300 Euro ermäßigte Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer anfallen.

Bisher gibt es für Midijobs mit einem monatlichen Lohn zwischen 450 und 850 Euro die Gleitzonenregelung. Zum 1. Juli wird dann zur Entlastung von Geringverdienern die Gleitzone durch einen erweiterten Übergangsbereich von 450 bis 1.300 Euro abgelöst. Dabei bleibt sichergestellt, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge im Übergangsbereich nicht zu niedrigeren Rentenleistungen führen. Im Effekt ergibt sich also für Arbeitnehmer mit einem Monatslohn zwischen 850 und 1.3000 Euro eine gewisse Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen, ohne dass sich die zu erwartende Rente reduziert. Eine Ab- und erneute Anmeldung oder Ummeldung für Arbeitnehmer, die mit ihrem Lohn ab dem 1. Juli 2019 erstmals in den Übergangsbereich fallen, ist nicht notwendig. Erst bei der nächsten Entgeltmeldung muss das Kennzeichen für den Übergangsbereich gesetzt werden.

 
[mmk]
 

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