Entgegen seiner Entscheidung vom letzten Jahr geht das Finanzgericht Baden-Württemberg jetzt doch von einer siebenjährigen Frist für die Abgabe der Steuererklärung von Arbeitnehmern aus.
Wie bei früheren schweren Naturkatastrophen gibt es auch diesmal Erleichterungen für den steuerlichen Spendennachweis und Sonderregelungen für Nothilfen.
Gegen die Steuerpflicht von Erstattungszinsen ist ein neues Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig.
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