Mit dem Segen des Bundesverfassungsgerichts darf die Finanzverwaltung nun die gestohlenen Bankdaten aus dem Ausland auswerten, denn Straftaten eines Informaten führen nicht zu einem Beweisverwertungsverbot.
Jetzt gilt das Abkommen über den steuerlichen Informationsaustausch mit Liechtenstein, das dem Fiskus bei Bedarf Zugriffsrecht auf Liechtensteiner Bankinformationen gibt.
Das neue Abkommen regelt einen Informationsaustausch für die Zukunft. Gleichzeitig wurden Verhandlungen über Regelungen für die Vergangenheit vereinbart.
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