Das Bundesministerium der Finanzen hat im März den Referentenentwurf für ein Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen zusammen mit einer Technischen Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes veröffentlicht. Auch wenn der Name des Gesetzes obskur klingt, handelt es sich um nichts anderes als das von den Landesfinanzministern unterstützte Vorhaben, elektronische Kassen manipulationssicher zu machen, um die Unveränderbarkeit erfasster Geschäftsvorgänge zu gewährleisten.
Vor allem die Länder erhoffen sich davon deutliche Steuermehreinnahmen. Für ehrliche Unternehmer bedeutet das Gesetz aber in erster Linie zusätzlichen Aufwand und Kosten sowie das Risiko erheblicher Strafen, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden. Das Gesetz wird voraussichtlich relativ schnell das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, weil sich Bund und Länder schon im Vorfeld über das Konzept einig waren. Allerdings sind die neuen Regelungen zum größten Teil erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2018 beginnen. Die Maßnahmen bestehen im Wesentlichen aus drei Komponenten:
Sicherheitseinrichtung: Elektronische Aufzeichnungssysteme müssen künftig über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die die Vollständigkeit und Unveränderbarkeit der erfassten Geschäftsvorfälle gewährleistet. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik soll die technischen Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung bestimmen und zertifizieren. Das Konzept ist technologieoffen, um den besonderen Verhältnissen verschiedener Branchen Rechnung tragen zu können sowie zu gewährleisten, dass bei technischen Innovationen Weiterentwicklungen erfolgen können. Für die Mehrzahl der derzeit eingesetzten Kassen wird eine Nachrüstung möglich sein. In einigen Fällen bleibt aber nur der Weg einer Neuanschaffung.
Kassen-Nachschau: Analog zu anderen steuerlichen Prüfverfahren soll eine Kassen-Nachschau eingeführt werden, die dem Finanzamt eine Möglichkeit gibt, bei Verdacht auf Manipulation oder Steuerhinterziehung auch unangekündigt die Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen und der ordnungsgemäßen Übernahme der Kassenaufzeichnungen in die Buchführung zeitnah zu überprüfen.
Sanktionen: Werden Verstöße gegen die neuen Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Nutzung der technischen Sicherheitseinrichtung festgestellt, können diese als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden, und zwar unabhängig davon, ob tatsächlich ein steuerlicher Schaden entstanden ist.
Wichtig ist, dass das Gesetz keine Registrierkassenpflicht oder anderweitige Pflicht zum Einsatz eines elektronischen Aufzeichnungssystems vorschreibt, sondern nur Vorgaben für den Fall macht, dass ein solches System zum Einsatz kommt.
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