Auch Kapitalanleger bleiben vom umfangreichen Steuererhöhungsprogramm der Großen Koalition nicht verschont. Folgende Maßnahmen stehen bis jetzt im Gesetz:
Sparerfreibetrag: Ab 2007 wird der Sparerfreibetrag von 1.370 / 2.740 Euro auf 750 / 1.500 Euro nahezu halbiert.
Steuersparfonds: Es gilt eine Verlustausgleichsbeschränkung für Verluste aus Steuerstundungsmodellen, denen ein Steuerpflichtiger nach dem 10. November 2005 beigetreten ist oder für die nach dem 10. November 2005 mit dem Außenvertrieb begonnen wurde. Diese Verluste können jetzt nur noch mit späteren Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden. Betroffen sind im Prinzip alle klassischen Steuersparfonds.
Zinsabkommen: Das Zinsabkommen der EU mit der Schweiz hat jetzt Gesetzeskraft und gilt erstmals für Zahlungen nach dem 30. Juni 2005.
Einnahmen-Überschussrechnung: Künftig können Anschaffungskosten für Wertpapiere, vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte sowie Grundstücke nicht mehr sofort, sondern erst im Zeitpunkt der Veräußerung bzw. Entnahme berücksichtigt werden. Damit entfällt ein interessantes Steuersparmodell für Kapitalanleger.
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