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Eine Steuerbefreiung für viele Solaranlagen, Änderungen bei der Rechnungsabgrenzung und weitere Änderungen durch das Jahressteuergesetz gelten bereits rückwirkend.
Für Immobilien gibt es 2023 einen höheren Abschreibungssatz, steuerliche Entlastungen für kleinere Photovoltaikanlagen und Änderungen im Bewertungsrecht.
Neben einem höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag gibt es 2023 vor allem Änderungen im Sozialversicherungsrecht.
Steuerzahler können sich 2023 vor allem über höhere Freibeträge und eine Verbesserung der Home Office-Pauschale freuen.
Im Jahressteuergesetz 2022 sind auch Änderungen im Bewertungsrecht enthalten, die zu einer höheren Erbschaftsteuerbelastung für Immobilien führen können.
Die Finanzverwaltung hat erklärt, wann welcher Aufteilungsmaßstab für den Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für gemischt genutzte Immobilien anzuwenden ist.
Viele Rentner erhalten zum 1. Dezember 2022 ebenfalls eine Energiepreispauschale von 300 Euro ausgezahlt.
Bundestag und Bundesrat haben die Steuerentlastungen durch das Inflationsausgleichsgesetz deutlich aufgestockt und das Gesetz Anfang November verabschiedet.
Die Bundesländer haben sich darauf geeinigt, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung um drei Monate bis Ende Januar 2023 zu verlängern.
Das Bundesfinanzministerium hat die Finanzämter angewiesen, die ihnen zur Verfügung stehenden Handlungsspielräume zugunsten der von gestiegenen Energiekosten belasteten Steuerzahler zu nutzen.
 

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