Eine Lieferung oder Leistung berechtigt nicht mehr zum Vorsteuerabzug, wenn sie von Anfang an für eine nichtunternehmerische Verwendung vorgesehen ist.
Das jetzt beschlossene Steuervereinfachungsgesetz 2011 enthält viele kleinere Vereinfachungen im Steuerrecht sowie die Abschaffung der Signaturpflicht für elektronische Rechnungen.
Falsche Daten und Softwarefehler führen zum Chaos bei der anstehenden Umstellung des Lohnsteuerabzugsverfahrens.
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