Voraussichtlich zwischen Mitte Oktober und Mitte November erhalten alle Arbeitnehmer ein Schreiben vom Finanzamt mit den gültigen Merkmalen für den Lohnsteuerabzug ab 2012 im neu eingeführten ELStAM-Verfahren. Stimmen die Angaben nicht, so müssen die Änderungen beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Dazu können Sie auf der Rückseite des Schreibens die erforderlichen Korrekturen vornehmen und an das Finanzamt senden. Weil die Finanzverwaltung mit erhöhtem Publikumsverkehr in den Finanzämtern rechnet, empfiehlt sie, diese Korrekturen per Post einzureichen. Übrigens müssen jetzt auch Anträge auf Lohnsteuerermäßigung für 2012 neu gestellt werden. In 2011 war das nicht notwendig, weil die Lohnsteuerkarte 2010 mit darin eingetragenen Freibeträgen weiter gültig war.
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