Auch wenn die Entfernungspauschale von der Entfernung und nicht den gefahrenen Kilometern abhängt, gibt es die volle Pauschale nur bei Hin- und Rückfahrt am gleichen Tag.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hält daran fest, dass der Höchstbetrag für ein gemeinsames häusliches Arbeitszimmer von Ehegatten nur einmal geltend gemacht werden kann, überlässt aber die endgültige Entscheidung dem Bundesfinanzhof.
Nicht jeder Leiharbeitnehmer kann sich auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs berufen, dass ein Leiharbeitnehmer keine regelmäßige Arbeitsstätte hat.
Auch die Nutzung des Dienstwagens durch den Ehegatten zählt als Privatnutzung, die als geldwerter Vorteil zu versteuern ist.
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