Entgegen seiner Entscheidung vom letzten Jahr geht das Finanzgericht Baden-Württemberg jetzt doch von einer siebenjährigen Frist für die Abgabe der Steuererklärung von Arbeitnehmern aus.
Wer unbeabsichtigt die Zahlung des Eigenbeitrags versäumt hat, kann sich die Riester-Zulage noch nachträglich sichern.
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