direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Wahl der getrennten Veranlagung als Gestaltungsmissbrauch

Auch wenn eine getrennte Veranlagung zur Folge hat, dass das Finanzamt beim insolventen Ehegatten die Steuernachforderung nicht realisieren kann, ist die Wahl der getrennten Veranlagung nicht immer ein Gestaltungsmissbrauch.

Die Wahl der getrennten Veranlagung kann ein Gestaltungsmissbrauch sein, wenn beispielsweise bei einem Ehepartner ein Steuererstattungsanspruch entsteht, während der andere Ehepartner Steuern nachzahlen müsste, die sich aber wegen der Insolvenz dieses Ehepartners nicht realisieren lassen. Genau so einen Fall hatte das Finanzgericht Münster vorliegen, entschied aber zu Gunsten der Eheleute. Das Gericht meint nämlich, dass die erstmalige Wahl der getrennten Veranlagung nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Ehegatten zumindest dann kein Gestaltungsmissbrauch ist, wenn zum Zeitpunkt der Wahl der Lohnsteuerklassen die Insolvenz des Ehegatten noch nicht absehbar war. In dem Fall hatten die Eheleute bereits seit 20 Jahren die Lohnsteuerklassen III und V gewählt.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung