direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Kindergeld für Doktoranden

Ein Finanzgericht hat sich mit der Frage befasst, ob die Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter ein Ausbildungsdienstverhältnis ist.

Kindergeld gibt es für ein volljähriges Kind nach der Erstausbildung nur dann, wenn das Kind sich noch in der Ausbildung befindet und nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet. Ob ein Promotionsstudent, der in Vollzeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt ist, diese Voraussetzungen erfüllt, musste das Finanzgericht Münster prüfen. Es kam zu dem Ergebnis, dass hier kein Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Erstausbildung sei bereits durch das Erststudium abgeschlossen, das die Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist. Die Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter wiederum gibt zwar reichlich Gelegenheit zur Forschung für die Promotionsarbeit und biete andere Synergieeffekte, aber sie sei kein unschädliches Ausbildungsdienstverhältnis. Weil aber die Anforderungen an ein Ausbildungsdienstverhältnis nicht genau definiert sind und auch noch keine Rechtsprechung dazu vorliegt, hat das Gericht die Revision zugelassen.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung