Nach landläufiger Meinung sind Glücksspielgewinne immer steuerfrei. Dass das nicht grundsätzlich der Fall ist, zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs, der die Gewinne eines Pokerspielers aus Pokerturnieren als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb ansah. Einerseits komme es beim Poker nicht nur auf Glück, sondern auch aufs Können an, andererseits hat der Pokerspieler über Jahre hinweg hohe Preisgelder erzielt und damit auch das Kriterium einer nachhaltigen Betätigung erfüllt. In der Summe waren damit die Voraussetzungen für steuerpflichtige Einnahmen nach Ansicht des Bundesfinanzhofs erfüllt.
Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB Bahnhofstraße 6 |
Unsere Öffnungszeiten:
|