Bisher galt es als eherner, vom Bundesfinanzhof abgesegneter Grundsatz, dass eine eingetragene Lebenspartnerschaft nicht vom Ehegattensplitting profitieren kann. Doch angesichts einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in der das Gericht im Sommer die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft bei der Erbschaftsteuer kritisierte, kamen dem Niedersächsischen Finanzgericht Zweifel.
Mit der gleichen Begründung wie bei der Erbschaftsteuer müsste auch eine Gleichbehandlung bei der Einkommensteuer möglich sein. Das Gericht hält daher den Ausschluss vom Ehegattensplitting für Lebenspartner für verfassungswidrig und hat einer Steuerzahlerin Aussetzung der Vollziehung gewährt. Als nächstes wird sich der Bundesfinanzhof mit der Frage befassen müssen, bei dem jetzt eine Beschwerde der Finanzverwaltung gegen die Entscheidung anhängig ist.
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