Die Unterhaltsansprüche des zukünftigen Expartners mit einer Einmalzahlung abzufinden, mag helfen, unter die gescheiterte Ehe einen Schlussstrich zu ziehen. Doch steuerlich ist die Abfindung keine gute Idee, denn auch wenn in ihr eigentlich die Unterhaltsansprüche vieler Jahre gebündelt sind, darf sie trotzdem nur im Rahmen der gesetzlichen Jahreshöchstbeträge steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
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