direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Steuerfreie Wohnungsübertragung auch nach einer Trennung möglich

Auch zwischen getrennt lebenden Ehegatten kann das Familienwohnheim steuerfrei übertragen werden.

Nach dem Erbschaftsteuergesetz ist die teilweise oder vollständige Übertragung des Eigentums an einer im Inland gelegenen, zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilie unter lebenden Ehegatten schenkungsteuerfrei. Eine steuerfreie Übertragung ist auch dann noch möglich, wenn die Ehegatten getrennt leben. Ein Haus, das nur von einem der getrennt lebenden Ehegatten und dem gemeinsamen Kind zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, fällt nach wie vor unter den Begriff des Familienwohnheims. Es ist nicht notwendig, dass beide Ehegatten im Haus wohnen.

Dieses weite Verständnis rechtfertigen die Berliner Finanzrichter unter anderem damit, dass ursprünglich die gesamte Familie gemeinsam die übertragene Immobilie genutzt hat. Die Eheleute leben zwar jetzt getrennt, die Eigenschaft des Hauses als Mittelpunkt für die noch immer bestehende Familie wird dadurch jedoch nicht aufgehoben. Zudem wird die Einordnung als Familienwohnheim auch dem Umstand gerecht, dass im Fall der Trennung von Ehegatten die Übertragung eines von Familienmitgliedern bewohnten Hauses dem Ausgleich des während der Ehezeit gemeinsam Erarbeiteten dient.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung