direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Geldschenkung gefährdet nicht das Kindergeld

Eine Geldschenkung mit Zweckbestimmung kann nicht zu den Bezügen Ihrer Kinder gerechnet werden.

Erhalten Ihre Kinder von einer nicht unterhaltspflichtigen Person eine Schenkung mit der Bestimmung, dass dieses Geld für die Zukunft langfristig angelegt werden soll, können diese Beträge nicht zu den Bezügen Ihrer Kinder hinzugerechnet werden und damit möglicherweise zu einer Aufhebung der Kindergeldfestsetzung führen.

Begründet wird dies damit, dass das Vermögen eines Kindes für das Kindergeld ohne Bedeutung ist. Jedes Kind soll die Möglichkeit haben, sein Stammvermögen unversehrt zu belassen. Besteht von Anfang ein solches Stammvermögen, wirkt sich das auf die Kindergeldberechtigung nicht aus. Daher kann es sich auf die Kindergeldberechtigung auch nicht auswirken, wenn das Stammvermögen erst ab einem späteren Zeitpunkt besteht.

Es macht also keinen Unterschied, wann Ihr Kind sein Stammvermögen erhält, denn das Stammvermögen liegt außerhalb der kindergeldrechtlich wichtigen Zuflüsse wie Einkünfte und Bezüge, so dass es auch in dem Jahr, in dem es Ihrem Kind zufließt, nicht zu den Bezügen gerechnet wird. Die einzige Voraussetzung ist, dass es sich bei der Schenkung um eine Schenkung mit einer Zweckbestimmung handelt, und das Geld nicht nur zu Konsumzwecken zur Verfügung gestellt wird.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung