Ein Kind kann die Auszahlung des Kindergeldes an sich verlangen, wenn der kindergeldberechtigte Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt. Das Kind kann die Festsetzung des Kindergeldes zu Gunsten des berechtigten Elternteils beantragen und dieses Recht im eigenen Namen einklagen. Eine Bestimmung des Kindergeldberechtigten hat auch dann zu erfolgen, wenn das Kind nicht im Haushalt eines Kindergeldberechtigten lebt und auch keinen Unterhalt bekommt. Eine förmliche Ansetzung des Verfahrens über die Festsetzung von Kindergeld erfolgt durch das Finanzamt.
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