Tragen Sie für einen Elternteil Krankheitskosten, so können diese nicht immer als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Besitzt Ihr Elternteil zum Beispiel ein selbstgenutztes Haus und ein weiteres Haus, das er Ihnen unentgeltlich überlässt, so handelt es sich zumindest bei einem der beiden Häuser um sogenanntes schädliches Vermögen. Ihrem Elternteil wäre die Verwertung dieses Vermögens zumutbar. In diesem Fall können Sie die Krankenkosten nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
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