Das Gesetz für die notwendige Erhöhung von Grund- und Kinderfreibetrag ist kurzfristig um den Abbau der kalten Progression ergänzt und vom Bundesrat verabschiedet worden.
Während sich der Bundesrat mit verschiedenen Steueränderungsgesetzen befasst hat, hat das Bundesfinanzministerium den schon länger erwarteten Entwurf für die Änderung des Erbschaftsteuergesetzes vorgelegt.
Neben der immer wieder geforderten Kompensation der kalten Progression will die Bundesregierung auch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende anheben.
Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme zum inoffiziellen Jahressteuergesetz 2016 viele Ergänzungen und Korrekturen zum bisherigen Gesetzesentwurf.
Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung hält das Finanzgericht Düsseldorf auch die Betreuung eines Haustiers für eine haushaltsnahe Dienstleistung.
Weil bei der Mütterrente ein größerer Teil besteuert wird, als viele Rentner annehmen, hält der Bund der Steuerzahler die Besteuerung der Mütterrente für undurchsichtig.
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