Sowohl bei den Voraussetzungen als auch bei den möglichen Behandlungsformen hat der Bundesfinanzhof den Abzug von Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung erleichtert.
Das Bundesverfassungsgericht hat keine Bedenken dagegen, dass der nicht steuerpflichtige Ehepartner für seinen steuerpflichtigen Ehegatten Kirchensteuer abführen muss.
Das Niedersächsische Finanzgericht will ein Ehegattensplitting auch für Lebenspartner nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr kategorisch ausschließen.
Das Jahressteuergesetz 2010 enthält neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen der Gesetzestexte auch eine ganze Reihe von Änderungen, die praktische Bedeutung haben.
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