Wie weit der Begriff der Wohnung manchmal auszulegen ist, zeigt ein Fall aus Grünberg. Dort bekam die Besitzerin einer als Wochenendhaus errichteten, 35 m² großen Blockhütte, die über einen Strom- und Wasseranschluss, einen Aufenthaltsraum mit Küchennische, eine Toilette mit Waschbecken und einen Abstellraum verfügt, von der Stadt einen Bescheid über Zweitwohnungsteuer. Zu Recht, entschied das Verwaltungsgericht Gießen. Zwar wandte die Besitzerin ein, die Blockhütte könne nicht als Zweitwohnung genutzt werden, da keine Schlafmöglichkeit und auch kein Bad vorhanden sei, und daher diene die Hütte nur als Gartenhütte. Doch das genügt für die Erhebung der Zweitwohnungsteuer, meint das Gericht.
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