Die geplante Sonderabschreibung für günstige Mietwohnungen erfährt deutliche Kritik aus mehreren Richtungen. Der Bundesrat bemängelt in seiner Stellungnahme eine fehlende Regelung zur Begrenzung der Miethöhe. Außerdem stört die Länder die Anwendung der EU-Regelungen zu De-minimis-Beihilfen, weil dies Wohnungsunternehmen weitgehend von der Sonderabschreibung ausschließt. Auch in der Expertenanhörung im Bundestag ist das Projekt zum Teil scharf kritisiert worden.
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