Herstellung einer neuen Wohnung durch Aufteilung
Die Aufteilung vorhandenen Wohnraums berechtigt zur Sonderabschreibung f?r den Mietwohnungsneubau, auch wenn dabei eine Trennung wiederhergestellt wird, die in der Vergangenheit schon einmal bestanden hatte.
Der Bundesfinanzhof hatte im vorigen Jahr entschieden, dass der Abriss und anschlie?ende Neubau eines vermieteten Einfamilienhauses nicht zu einer neuen Wohnung f?hrt, f?r die die Sonderabschreibung f?r Mietwohnungsneubau in Anspruch genommen werden kann. Anders sieht es nach einem neuen Urteil des Finanzgerichts D?sseldorf dagegen aus, wenn eine vorhandene Immobilie in mehrere Wohnungen aufgeteilt wird. Im Streitfall ging es um die Wiederherstellung der baulichen Trennung zweier seit 20 Jahren zu einer einheitlichen Wohnung verbundenen Doppelhaush?lften. Das Finanzgericht sah hier die Voraussetzung der Errichtung einer neuen, bisher nicht vorhandenen Wohnung als erf?llt an und gew?hrte die Sonderabschreibung.
Anders sah es zuvor das Finanzamt, das sich darauf berief, dass die Trennung der beiden Doppelhaush?lften in der Vergangenheit bereits vorgelegen hatte. Doch das Gericht meinte, dass der f?r den Vergleich ma?gebliche vorherige Zustand der Zustand vor der erneuten Trennung der beiden H?lften ist. Dies begr?ndet das Gericht damit, dass die Verbindung f?r mehr als 20 Jahre bestanden und sich damit verfestigt hatte. Au?erdem standen die Verbindung und sp?tere erneute Trennung der Doppelhaush?lften nicht in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zueinander und beruhten nicht auf einem einheitlichen Entschluss des Eigent?mers. Deshalb sei durch die Trennung in jedem Fall ein zus?tzlicher Wohnungsbestand geschaffen worden, der die Gew?hrung der Sonderabschreibung rechtfertigt.
