Die Abfindung eines Mieters für die Räumung der Wohnung führt zu Werbungskosten, wenn sie dem Zweck dient, die Wohnung zu besseren Konditionen neu zu vermieten. Analog dazu hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass auch die Ablösung eines Erbbaurechts zu sofort abziehbaren Werbungskosten führt, wenn sie dem Abschluss eines neuen Erbbauvertrags mit höheren Erbbauzinsen dient.
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