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Reduzierter Schuldzinsenabzug nach Teilveräußerung

Nach der teilweisen Veräußerung einer kreditfinanzierten Immobilie können die Zinsen nur noch anteilig zum verbleibenden Restanteil abgezogen werden.

Der teilweise Verkauf einer kreditfinanzierten Immobilie führt dazu, dass die Darlehenszinsen auch nicht mehr in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig sind. Das gilt selbst dann, wenn das Darlehen nur einen Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgedeckt hat. Die Zinsen sind in jedem Fall nur noch anteilig, bezogen auf den verbleibenden Eigentumsanteil, abziehbar.

 
[mmk]
 

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