Sie können die Eigenheimzulage schon dann beanspruchen, wenn Sie eine Eigentumswohnung anschaffen, für die noch keine Teilungserklärung existiert, und an der Sie demzufolge noch kein Eigentum haben.
Verluste aus Vermietung können von Ihnen nur dann steuermindernd geltend gemacht werden, wenn Sie mit einer Einkunftserzielungsabsicht gehandelt haben.
Aufwendungen zur Beseitigung von Mieterschäden vor einer Selbstnutzung der Wohnung sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig.
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