Ein Elternpaar schenkte ihrem Sohn auf den Tag genau nach 10 Jahren eine zweite Immobilie. Das Finanzamt sah die erste Schenkung daher als Vorerwerb innerhalb der Zehnjahresfrist an. Mit ihrer Klage hatten die Eltern dagegen in allen Instanzen Erfolg, wenn auch mit unterschiedlicher Begründung durch die Gerichte. Laut dem Bundesfinanzhof ist die Frist rückwärts zu berechnen, wobei der Tag des letzten Erwerbs mitzählt.
Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB Bahnhofstraße 6 |
Unsere Öffnungszeiten:
|