direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Schenkung von Betriebsvermögen unter Nießbrauchsvorbehalt

Im Gegensatz zu einer Abtretung ist eine unwiderrufliche Bevollmächtigung des Schenkers zur Ausübung der Stimmrechte nicht schädlich für die Steuerbegünstigung von Betriebsvermögen.

Behält sich der Schenker bei der Übertragung von Unternehmensanteilen den Nießbrauch vor, kann das steuerlich zur Falle werden. Betriebsvermögen ist bei der Schenkungsteuer zwar grundsätzlich begünstigt, aber um in den Genuss der Begünstigung zu kommen, muss der neue Eigentümer Mitunternehmer werden. Wenn der Erwerber die Stimmrechte aus den Anteilen jedoch nicht ausüben kann, gilt er steuerlich auch nicht als Unternehmer. Das Finanzgericht Düsseldorf hat eine Variante des Nießbrauchsvorbehalts nun aber als steuerlich unschädlich eingestuft. Im Streitfall hatte der Vater seinen Kommanditanteil auf seinen Sohn übertragen. Der Sohn wiederum trat die Stimmrechte nicht an seinen Vater ab, sondern bevollmächtigte ihn nur unwiderruflich, diese für ihn wahrzunehmen. Weil der Sohn durch die Vollmacht aber nicht gehindert war, die Stimmrechte auch selbst auszuüben, sah das Gericht eine ausreichende Mitunternehmerinitiative für die Begünstigung.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung