Bundesverfassungsgericht verhandelt ?ber Erbschaftsteuer

Die Verschonungsregelungen f?r Betriebsverm?gen stehen aufgrund einer Verfassungsbeschwerde auf dem Pr?fstand.

Bekanntlich gibt es bei der Erbschaftsteuer nach wie vor diverse Ausnahme- und Beg?nstigungsregelungen f?r Betriebsverm?gen, w?hrend andere Verm?gensarten entweder gar nicht beg?nstigt sind oder nur in deutlich geringerem Umfang. Vor dem Bundesverfassungsgericht ist deshalb eine Verfassungsbeschwerde anh?ngig, die sich gegen die Beg?nstigung von Betriebsverm?gen und die fehlende Beg?nstigung sonstigen Privatverm?gens bei der Erbschaftsteuer wendet. Zu dieser Beschwerde fand am 13. Oktober 2026 die m?ndliche Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht statt. Eine Entscheidung des Gerichts wird deshalb in den n?chsten Monaten, m?glicherweise also noch in diesem Jahr, erwartet.

Zwar ist es m?glich, dass dabei f?r viele Erben potenziell bessere Regelungen herauskommen k?nnten, beispielsweise durch eine moderate Anhebung der seit vielen Jahren unver?nderten Freibetr?ge. Profitieren d?rften aber in erster Linie die Erben kleinerer Verm?gen. Vor allem bei der ?bertragung oder Vererbung von Betriebsverm?gen d?rfte es daf?r in vielen F?llen teurer werden, falls die Verfassungsrichter die bisherigen Beg?nstigungsregelungen als zu gro?z?gig ansehen. Wer sich die Versteuerung zu den bisherigen Konditionen sichern will, hat daher nur noch ein begrenztes Zeitfenster, um die Unternehmensnachfolge und Verm?gens?bertragung in Angriff zu nehmen.

Sollte das Gericht zu dem Ergebnis gelangen, dass die bisherigen Beg?nstigungsregelungen nicht verfassungskonform sind, dann muss der Gesetzgeber recht z?gig eine umfassende Neuregelung des Erbschaftsteuerrechts in Angriff nehmen. Auch wenn daf?r bereits viele Vorschl?ge kursieren, steht die tats?chliche Ausgestaltung einer solchen Reform v?llig in den Sternen.

 
[mmk]