direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Besteuerung des Vorerben

Nachdem der Bundesfinanzhof entschieden hat, dass die gesetzlich vorgesehene Besteuerung der Vorerben verfassungsgemäß ist und die Revision nicht zuzulassen ist, wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Zunächst hatte das Finanzgericht Schleswig-Holstein entschieden, dass ein Vorerbe, der von den für Vorerben geltenden gesetzlichen Beschränkungen und Verpflichtungen befreit ist, wirtschaftlich einem Vollerben fast gleich steht und daher auch wie ein solcher besteuert werden kann. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die unterschiedslose Besteuerung von Vorerben und Vollerben bestanden nicht. Die Revision gegen diese Entscheidung wurde nicht zugelassen. Der Bundesfinanzhof hat im Beschwerdeverfahren die Entscheidung des Finanzgerichts bestätigt und die Revision weder wegen grundsätzlicher Bedeutung, noch zur Fortbildung des Rechts zugelassen.

Die Frage, ob die gesetzlich vorgesehene Besteuerung der Vorerben verfassungsgemäß ist, wurde bejaht. Da der Vorerbe zivilrechtlicher Erbe sei, sei er auch entsprechend wie einer zu besteuern. Im Hinblick auf diese Entscheidung hat der Kläger nun Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Besteuerung des Vorerben sei verfassungswidrig, da sie nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und der Erbrechtsgarantie vereinbar sei.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung