direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Mitwirkung von Veranlagungsstelle und Außenprüfung

In Erbschaft- und Schenkungsteuerfällen sind die Veranlagungsstellen und die Außenprüfung der Finanzämter zur Mitwirkung verpflichtet.

Die Erbschaftsteuerstelle kann in zahlreichen Fällen nur mit Hilfe der Veranlagungstellen und den Außenprüfungsdiensten erfassen, ob beispielsweise eine Zuwendung unter Ehegatten einen schenkungsteuerpflichtigen Vorgang darstellt. Aus diesem Grund wurden nun eben diese Stellen angewiesen, entsprechendes Material zur Kontrolle an die Erbschaftsteuerstelle weiterzuleiten. Für Sie bedeutet das, dass der Fiskus Ihnen noch genauer über die Schulter schauen wird!

Den Erbschaftsteuer-Finanzämtern ist durch fehlendes Kontrollmaterial so mancher relevante Fall entgangen. In Anbetracht leerer Kassen sollen nun Steuerausfälle vermieden werden. Besonderes Augenmerk soll auf Fälle gelegt werden, in denen Sie Ihrem nicht einzahlenden Ehegatten die gemeinschaftliche Verfügungsmöglichkeit über Bankkonten und -depots eingeräumt haben. Da solche Konten bzw. Depots unabhängig von der Herkunft des Geldes bzw. der Wertpapiere grundsätzlich beiden Ehegatten jeweils zur Hälfte zugerechnet werden, ist der nicht einzahlende Partner regelmäßig bereichert.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung