Übernehmen Sie im Zuge einer Kapitalerhöhung einer GmbH neue Geschäftsanteile, deren gemeiner Wert die jeweils zu leistende Einlage übersteigt, und müssen Sie keinerlei weitere Verpflichtungen eingehen, so sind Sie mit der Eintragung ins Handelsregister bereichert. Diese Bereicherung erfolgt auf Kosten der Altgesellschafter und beruht auf einer Zuwendung der Altgesellschafter. Diese Zuwendung unterliegt der Schenkungsteuer. Die Leistung der Einlagen stellt Erwerbsaufwand dar.
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