Mit der Erbrechtsreform sollen vor allem die Pflichtteilsansprüche neu geregelt werden, aber auch Verjährungsfristen im Erbrecht und die Berücksichtigung von Pflegeleistungen.
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts verabschiedet.
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