direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Sonderregelung für die neuen Bundesländer verlängert

Die Sonderregelung bei der Ist-Versteuerung für die neuen Bundesländer wurde um zwei Jahre bis Ende 2006 verlängert.

Generell wird die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten berechnet. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen ist, sobald das Unternehmen eine Rechnung an einen Dritten ausgestellt hat. Liegt der Jahresumsatz jedoch nicht über 125.000 Euro, kann ein Unternehmen aber auch die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten beantragen, also erst dann abgeführt wird, wenn der Rechnungsempfänger die Rechnung auch bezahlt hat.

Für die neuen Bundesländer gilt eine Sonderregelung, nach der die Grenze für den Jahresumsatz, bis zu dem die Ist-Versteuerung beantragt werden kann, das Vierfache, also 500.000 Euro beträgt. Diese Sonderregelung sollte ursprünglich zum 31. Dezember 2004 auslaufen, wurde nun aber um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2006 verlängert. Trotzdem ist das nicht mehr als der sprichwörtliche Tropfen auf dem heißen Stein. Es wäre zu begrüßen gewesen, wenn die Bundesregierung diese Regelung dauerhaft im Gesetz verankert hätte oder sogar, wie von der Opposition gefordert, auf die gesamte Bundesrepublik ausgeweitet und die Grenzbeträge weiter erhöht hätte.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung