Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gewährt Zuschüsse zu externen Unternehmensberatungskosten. Gefördert werden nach den "Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen" betriebswirtschaftliche Beratungen von Existenzgründern sowie kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe.
Die Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes, die für die Entgegennahme der Förderungsanträge zuständig ist, hat klargestellt, dass Steuerberater als Berater für das Förderprogramm ausdrücklich zugelassen sind. Weitere Informationen können auf der Website der Leitstelle abgerufen werden. Dort sind auch die Förderrichtlinien veröffentlicht, die über Art und Höhe der Förderung genauer Aufschluss geben.
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