direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Einlagewert eines überlassenen Wirtschaftsguts

Für ein Wirtschaftsgut, dass Ihnen Ihr früherer Arbeitgeber beim Ausscheiden zu einem verbilligten Kaufpreis überlässt, und das Sie in einen neuen Betrieb einbringen, können Sie außer dem Kaufpreis noch weiteren Anschaffungsaufwand steuerlich geltend mach

Überlässt Ihr Arbeitgeber Ihnen beim Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis ein Wirtschaftsgut zu einem verbilligten Kaufpreis, das Sie in einen neu eröffneten Betrieb einbringen, dann können Sie unter Umständen neben dem Kaufpreis noch zusätzlichen Anschaffungsaufwand aktivieren.

Notwendig ist dafür, dass Sie für die Verbilligung auf andere mögliche Ansprüche aus dem Dienstverhältnis verzichtet haben. Allein aus dem Umstand, dass Ihnen durch die verbilligte Überlassung ein geldwerter Vorteil zufließt, kann nicht geschlossen werden, dass in dieser Höhe auch Aufwendungen für die Anschaffung des Wirtschaftsgutes vorliegen. Von Ihnen gemacht Aufwendungen setzen eine Vermögensbelastung voraus. An einer solchen Vermögensbelastung fehlt es dann, wenn die verbilligte Überlassung des Wirtschaftsgutes nicht auf vermögenswerte andere Ansprüche von Ihnen angerechnet werden.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung