Möchten Sie als Steuerpflichtiger erreichen, dass Sie ihre Gewinne erst ein Jahr später versteuern müssen, sollten Sie ein abweichendes Wirtschaftsjahr wählen. Ein geeigneter Zeitpunkt für eine solche Wahl wäre die Gründung einer GmbH. Sie haben dann die Möglichkeit, in der Satzung der GmbH den Zeitraum 1. Februar bis 31. Januar als Wirtschaftsjahr zu definieren. Somit müßten Sie den Gewinn, der im Zeitraum vom 1. Februar 2000 bis zum 31. Dezember 2000 anfällt, erst im Jahr 2001 versteuern. Haben Sie einmal die Abweichung des Wirtschaftsjahres gewählt, so bleibt Ihnen diese elf Monate dauernde Steuerstundung auch in den Folgejahren erhalten.
Die Vorteile eines abweichenden Wirtschaftsjahres können grundsätzlich alle Gewerbetreibenden für sich in Anspruch nehmen. Das Wirtschaftsjahr können Sie anfangs beliebig definieren. Eine spätere Umstellung kann nur noch im Einvernehmen mit dem Finanzamt erfolgen. Dabei müssen Sie Ihren Wunsch auf Umstellung allerdings mit dem Vorliegen wichtiger wirtschaftlicher Gründe begründen können. Es genügt nicht, wenn Sie anführen, dass die Umstellung zu einer Steuerpause führt.
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