direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Unregelmäßige Gehaltszahlung führt zu verdeckter Gewinnausschüttung

Unregelmäßige Gehaltszahlungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer können als verdeckte Gewinnausschüttung einzuordnen sein.

Das Finanzgericht München hat in einem Urteil entschieden, dass Zahlungen für ein "Gehalt" an den Gesellschafter-Geschäftsführer steuerlich nicht anzuerkennen und als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln sind, wenn sie unregelmäßig geleistet werden und die einzelnen Zahlungen nur selten dem angeblich vereinbarten Monatslohn entsprechen. Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist eine Vermögensminderung, die durch das Gesellschafterverhältnis veranlasst ist und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht. Sie kann auch darin bestehen, dass die Kapitalgesellschaft eine Leistung an den Gesellschafter-Geschäftsführer erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen Vereinbarung fehlt.

Existiert eine solche Vereinbarung, wird jedoch nicht eingehalten, lässt dies darauf schließen, dass die Vereinbarung lediglich die Unentgeltlichkeit der Leistung des Gesellschafters verdecken soll. Es geht den Beteiligten dann nicht um die Schaffung eines Vertragsverhältnisses, das eine ernst gemeinte Entlohnung für erbrachte Dienstleistungen vorsieht, sondern darum, Ausschüttungen zu verschleiern, so die Argumentation des Gerichts. Insofern ist eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung