direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Dienstwagen des Geschäftsführers

Ohne gleichwertiges Privatfahrzeug und Fahrtenbuch ist es schwer, die Versteuerung eines geldwerten Vorteils für die private Nutzung des Dienstwagens zu verhindern.

Das Finanzgericht Köln hat entschieden: "Der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH hat grundsätzlich einen geldwerten Vorteil wegen privater Nutzung des Dienstwagens zu versteuern, wenn ihm kein gleichwertiges Privatfahrzeug zur Verfügung steht. Dies gilt auch, wenn er sich verpflichtet, das Betriebsfahrzeug nicht für private Fahrten zu nutzen, sofern die Vereinbarung und die tatsächliche Durchführung nicht nachweisbar sind." Aus dieser Entscheidung sind folgende Lehren zu ziehen:

Hat der Geschäftsführer ein gleich großes Auto zu Hause zur privaten Nutzung zur Verfügung, so kann die private Nutzung des Geschäftswagens problemlos ausgeschlossen werden.

Hierzu ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich; dies wird von der Finanzverwaltung generell für Vereinbarungen mit Gesellschafter-Geschäftsführern gefordert. In der Vereinbarung muss stehen, dass die private Nutzung von Geschäftswagen untersagt ist, dies hat auch für Urlaubsfahrten zu gelten.

Ist kein gleich großer Privatwagen vorhanden, so muss die Rückgabe des Firmenwagens kontrolliert werden, es muss jemand bestätigen, dass der Wagen des Geschäftsführers abends immer auf dem Firmengelände gestanden hat.

Noch besser ist es, wenn die Geschäftsfahrzeuge nicht bestimmten Personen zugeordnet werden, sondern dass jeder Mitarbeiter auf jedes Fahrzeug bei Bedarf zurückgreifen darf. Wenn mehrere Geschäftsfahrzeuge vorhanden sind, sollten diese vom gleichen Typ sein.

Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, so muss der Geschäftsführer den ihm zur Verfügung stehenden Firmenwagen nach der 1-% Regel versteuern oder ein Fahrtenbuch führen.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung