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Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, hat das Bundesfinanzministerium eine Vereinfachungsregelung zur Auszahlung von Kleinbeträgen erlassen.
Der Bundestag hat die Reform des GmbH-Rechts verabschiedet, die damit voraussichtlich im Herbst in Kraft treten kann.
Selbst Spenden an gemeinnützige Organisationen können unter geeigneten Umständen als verdeckte Gewinnausschüttungen gelten.
Die vertragswidrige Nutzung eines Firmen-Pkws durch den Gesellschafter-Geschäftsführer führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.
Für die Bildung einer Organschaft genügt es nicht, wenn beide Gesellschaften denselben Gesellschafter haben, aber keine Beteiligung zwischen den Gesellschaften besteht.
Verluste aus den Vorjahren müssen bei der Berechnung einer Gewinntantieme berücksichtigt werden und dürfen nicht einfach mit einem Gewinnvortrag verrechnet werden.
Für die Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer ist im Konkursverfahren nicht mehr der Geschäftsführer verantwortlich und somit dafür auch nicht mehr haftbar.
Auch die kostenlose Übertragung eines Grundstücks aus dem Vermögen eines Gesellschafters auf eine Kapitalgesellschaft löst Grunderwerbsteuer aus.
Eine variable Vergütung zusätzlich zum Festgehalt hat den Charakter einer Umsatztantieme und ist damit in der Regel eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Kurz vor der Verabschiedung hat das Jahressteuergesetz 2008 noch eine ganze Reihe Änderungen erfahren.
 

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