Nach und nach stellen die Bundesländer ihre Finanzverwaltung auf ein neues Softwaresystem namens EOSS um. Die Software ist zwar schon seit mehreren Monaten im Einsatz, doch ein Programmierfehler in der Software zum Nachteil der Steuerzahler ist erst in den letzten Tagen entdeckt worden. Durch den Fehler werden zumindest bei elektronisch übermittelten Steuererklärungen die Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben nicht zugunsten des Steuerzahlers aufgerundet. Stattdessen schneidet die Software die Cent-Beträge einfach ab, was je nach Fallkonstellation das steuerpflichtige Einkommen um einige Euro erhöht.
Die betroffenen Steuerzahler können sich dagegen noch nicht einmal zur Wehr setzen, denn ein Einspruch wird nur dann bearbeitet, wenn sich der Steuerbetrag um mindestens 10 Euro ändert. Dieser Betrag wird allerdings durch die Abrundungen allein in keinem Fall erreicht. Nur Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen setzen derzeit noch die alte, richtig rechnende Software ein, und allein Nordrhein-Westfalen will auch weiterhin an dieser Software festhalten. In allen anderen Bundesländer müssen die Steuerzahler auf eine möglichst schnelle Softwarekorrektur durch die Finanzverwaltung hoffen, die sich zu diesem Fehler bis jetzt noch nicht geäußert hat. Ein Termin für die Korrektur steht also noch in den Sternen.
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