Eine Änderung der EU-Direktive zur Mehrwertsteuer verlangt von den Mitgliedsstaaten die vollständige Gleichstellung von Papier- und elektronischen Rechnungen. Das müssen die EU-Staaten spätestens bis 2013 umgesetzt haben. Das Bundesfinanzministerium prüft nun eine entsprechende Gesetzesänderung, die die Pflicht zur Signatur für eine elektronische Rechnung aufhebt. Zwar muss der Empfänger wie bei Papierrechnungen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts prüfen, aber auf welchem Wege das geschieht, soll nicht mehr geregelt werden. Bleibt es beim Plan des Ministeriums, soll die Änderung bereits zum 1. Juli 2011 in Kraft treten, also rund anderthalb Jahre vor Ablauf der EU-Frist.
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